Kindergarten Flohkiste

 

Unseren Elternbeitrag entnehmen Sie folgender Tabelle (gültig ab September 2016 ):


durchsch. tägliche
Nutzungs-zeit/ Stunden:

Kinder unter 3 Jahren

Kinder von 3 bis 6 Jahren

ermäßigter Beitrag für Geschwis-terkinder

Schul-kinder

Beitrag für Kinder im letzten Jahr vor der Einschul-ung ***)

≥  1-2 **) 

    --

--

--

--

 --

≥  2-3 **) 

 65

 --

50

65

 --

≥  3-4 

70

70

55

70

 --

≥  4-5 

75

75

60

75

 --

≥  5-6 

80

80

65

80

 --

≥  6-7 

85

85

70

85

 --

≥  7-8 

90

90

75

90

--  

≥  8-9 


95

80

--


≥  9-10 







**) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig


Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf:

                        x 12 Monatsraten ( September bis einschließlich August )

***) Der in Art 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.


Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend ( gemäß Art. 26a BayKiBiG ) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheides darüber unterrichtet.


Für Kinder, bei denen auf Antrag des Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs 1 BayEUG eintreten kann ( reguläre Einschulung auf Antrag/ vorzeitige Einschulung) wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet. Die Einrichtung ist über die Antragstellung umgehend zu informieren.


Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate.


*) zutreffendes jeweils ankreuzen                                                        Stand September 2016

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